
Res inter alios acta (lat. Dinge getan zwischen Dritten) ist in der Rechtswissenschaft ein Grundsatz der Römischen Vertragslehre, wonach in einem Rechtsverhältnis zwischen zwei Vertragsparteien das Handeln anderer nicht maßgeblich ist, sie können die Parteien weder verpflichten noch berechtigen. Später hat dieser Grundsatz allgemeine Geltung ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Res_inter_alios_acta
Keine exakte Übereinkunft gefunden.